Leopoldshöhe (ted). In Leopoldshöhe ist es bei elf bestätigten Fällen von Infektionen mit dem Corona-Virus geblieben. Zwei Personen sind wieder gesund. Die Tafel Leopoldshöhe liefert offenbar Lebensmittel an Bedürftige aus.
Das Land übernimmt die Elternbeiträge für Kindertagestätten und die Offenen Ganztagsguppen der Grundschulen für April. Zunächst hatte die Leopoldshöher Politik über einen Erlass und die Rückzahlung der OGS-Gebühren nachgedacht. Das ist hier nachzulesen: (nur für Abonnenten). Die Beiträge für das Mensaessen an der FFG sind storniert. Der Kreis Lippe will ab dem 1. April die Beiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten nicht mehr einziehen.
Die Felix-Fechenbach-Gesamtschule (FFG) richtet ab Montag eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 ein.
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Die Informationen im Einzelnen:
Aus dem Kreis
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 278 bestätigte Coronafälle – damit sind 17 weitere Infektionen bekannt. 28 Personen sind wieder genesen, zwei Personen sind verstorben. Seit dem 6. März wurden bisher insgesamt 3792 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 278 bestätigte Coronafälle – damit sind 17 weitere Infektionen im Vergleich zu gestern, Freitag, 27. März, bekannt. 26 Personen sind wieder genesen, teilt der Kreis Lippe mit. Im Klinikum Lippe ist ein 87-jähriger Patient mit Vorerkrankungen, der zu den bestätigten Coronafällen zählt, verstorben. Vor einigen Tagen ist ein Mann, ebenfalls ein 87-Jähriger Mann mit Vorerkrankungen, gestorben.
Der Kreis Lippe stellt die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sicher, indem er die Einrichtung einer Sondereinrichtung “Pflege” in die Wege geleitet hat. Der Impuls hierzu kam aus dem Krisenstab des Kreises Lippe. Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Lippe und den Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH (KSE). In erster Linie richtet sich das Angebot an Menschen, die sich derzeit in der häuslichen Pflege befinden. Wenn deren pflegerisches Umfeld in Folge der Corona-Krise ausfällt, kann in der Sondereinrichtung Kurzzeitpflege kurzfristig die Versorgung der Pflegebedürftigen sichergestellt werden. Die Einrichtung bietet 36 Pflegeplätze. Es handelt sich dabei um die ehemalige Parkresidenz in Bad Meinberg. Lippe sei damit landesweit Vorbild für andere Kreise und kreisfreie Städte, teilt der Kreis Lippe mit.
| Corona-Infektionen in Lippe | bestätigt | genesen |
| Kreis Lippe | 278 | 28 |
| Augustdorf | 4 | |
| Bad Salzuflen | 36 | 5 |
| Barntrup | 2 | |
| Blomberg | 36 | 2 |
| Detmold | 36 | 3 |
| Dörentrup | 2 | |
| Extertal | 14 | 3 |
| Horn-Bad Meinberg | 47 | |
| Kalletal | 9 | 1 |
| Lage | 23 | 3 |
| Lemgo | 16 | 1 |
| Leopoldshöhe | 11 | 2 |
| Lügde | 7 | 1 |
| Oerlinghausen | 20 | 5 |
| Schieder-Schwalenberg | 11 | |
| Schlangen | 4 | 2 |
Das Diagnosezentrum am Hangar 21 in Detmold testet seit einigen Tagen Menschen mit einem direkten Kontakt zu einer infizierten Person, auch wenn die Menschen keine grippeartigen Symptome haben. Das Gleiche gilt für Menschen, die aus Risikogebieten kommen. Patienten mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf- und Krebs-Erkrankungen oder Erkrankungen des Atmungssystems können sich bereits bei leichten Infekt-Symptomen testen lassen. Auch Personen aus den Berufsgruppen Medizin, Pflege, Polizei, Feuerwehr und Einzelhandel können sich mit grippeartigen Symptomen auf das Coronavirus testen lassen.
Termine für einen Abstrich müssen über Tel. 05231 62-1700 oder per E-Mail an coronatest@kreis-lippe.de vereinbart werden. Das höchste Anrufaufkommen ist erfahrungsgemäß in den Vormittagsstunden zu verzeichnen, wodurch Wartezeiten entstehen können. Wenn möglich, sollten Anrufe in den Nachmittagsstunden getätigt werden. Die Terminvergabe ist von 8 bis 17 Uhr möglich.
Der Kreis Lippe bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungspersonen, deren Alltag aufgrund der aktuellen Situation eine besondere Herausforderung ist, Gespräche an. Wer Unterstützung oder ein offenes Ohr braucht, kann die Hotline-Nummer (0 52 31) 62 17 77 wählen. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 13 und 19 Uhr zu erreichen.
Die Beratung kann anonym erfolgen und findet sofort und direkt am Telefon statt. Wer lieber eine E-Mail schreiben möchte, kann das über die Internetseite www.beratung-lippe.de/e-mailberatung/ machen.
Wirtschaftliche Unterstützung
Die Antragseite für Soforthilfen des Bundes und des Landes ist unter www.wirtschaft.nrw/corona freigeschaltet worden. Anträge können Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler bis 50 Beschäftigten stellen. 50 Milliarden Euro Soforthilfen als Zuschüsse für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sowie ein Schutzfond für größere Unternehmen und Liquiditätshilfen sollen Arbeitsplätze und die Wirtschaft stützen. Kleinunternehmen bis fünf Mitarbeiter können direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro erhalten, Unternehmen bis zehn Mitarbeiter 15.000 Euro, solche von zehn bis 50 Mitarbeitern 25.000 Euro. Darüber hinaus sind Angebote zur Liquiditätssicherung geplant, wie Express-Bürgschaften, Steuerstundungen oder Entschädigungen für Tätigkeitsverbote.
Detaillierte Informationen zum Hilfsprogramm von Bund und Land sowie viele weitere Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen gibt es im Internet auf der Seite des Kreises Lippe unter tinyurl.com/kreislippeticker oder auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums unter www.wirtschaft.nrw/corona.
Für weiterführende Fragen steht die Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe unter Tel. 05231-625740 oder kreiswirtschaftsfoerderung@kreis-lippe.de zur Verfügung.
In stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind Besuche grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist, zum Beispiel auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten.
Im Handel bleiben der Betrieb von Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkten, Einrichtungen des Großhandels zulässig.
Wochenmärkte dürfen weiter öffnen, wenn sie von den oben genannten Anbietern beschickt werden.
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind, insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal. Unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.
Zulässig sind der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
Alle Einrichtungen müssen die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen treffen. Im Handel darf die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen. Das gilt für Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkten, Einrichtungen des Großhandels.
Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern und Massagesalons sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen wie Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen und Kantinen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge, insbesondere Blutspendetermine, dienen.
Seit dem 6. März wurden bisher mehr als 3.500 Abstriche am Diagnosezentrum Hangar 21 in Detmold durchgeführt.
Das Jobcenter Lippe hat den Service für Unternehmen aus den Branchen der kritischen Infrastruktur verstärkt. Unter www.jobcenter-lippe.de bietet die Stellenbörse, im Navigationsbereich Arbeitgeber an, aktuelle Stellenausschreibungen und auch die Möglichkeit, Personalbedarfe zu melden.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen von bis zu 5000 Euro erarbeitet. Im Wiederholungsfall werden bis zu 25.000 Euro fällig.
Aus Leopoldshöhe:
Bürgermeister Gerhard Schemmel ruft zu Disziplin und Besonnenheit auf. Sein Schreiben an die Leopoldshöher ist hier nachzulesen.
Verschiedene Initiativen bieten Hilfe für ältere Mitbürger an. Dabei ist nicht nur an die gedacht, die nicht mehr selbst einkaufen können, sondern an die, die wegen ihres Alters ab 65 Jahren mit einem besonders schweren Verlauf der durch das Coronavirus hervorgerufenen Krankheit Covid-19 rechnen müssen. Astrid Hildebrand hat sich bereit erklärt, diese Menschen mit Freiwilligen zusammenzubringen (Tel 0176 22933168). Wir stellen sie vor (nur für Abonnenten).
Bücher, Spiele, Zeitschriften und Hörbücher können bei der Gemeindebücherei unter buecherei@leopoldshoehe.de bestellt werden. Die Abholzeiten sind: Bücherei Asemissen: dienstags von 9 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Bücherei Leopoldshöhe: dienstags 14 bis 17 Uhr, freitags 9 bis 12.30 Uhr. In dieser Zeit können Rückgaben in den bereitgestellten Boxen abgegeben werden.
Die Tafel, Ausgabestelle Asemisser Allee, ist geschlossen.
Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Unaufschiebbare und Anliegen von wesentlicher Bedeutung, die einen Besuch im Rathaus zwingend erfordern, sind nur nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail oder telefonisch (05208/991-0) möglich.
Das Bürgerbüro ist für eine Terminvereinbarung unter 05208/991-333 telefonisch erreichbar.
Das Wasserwerk (05208/991-273) ist ausschließlich nach Terminvergabe zu erreichen.
Ratssitzungen sowie Sitzungen der Fachausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe finden bis zum Ende der Osterferien am 19. April nicht statt.
Besuche anlässlich von Alters- und Ehejubiläen werden durch den Bürgermeister und dessen Stellvertreter bis auf Weiteres nicht mehr wahrgenommen.
Etliche Kleinbetriebe und Soloselbstständige leiden massiv unter den Verboten und geraten in Existenznot. Wir haben eine in Leopoldshöhe sehr bekannte Selbstständige besucht (nur für Abonnenten).
Auch die Gastronomen leiden unter den Beschränkungen und entwickeln neue Ideen. Wir haben einen von ihnen besucht (nur für Abonnenten).
Die Annahmestellen für Abfall bei der ABG und der AGA in Detmold sind bis auf Weiteres geschlossen. Die AGA stellt die Sperrmüllabholung bis auf weiteres ein. Die Firmen Prezero und Veolia erarbeiten Notfallpläne für die Abfallentsorgung für möglicherweise eintretende Ausfälle von Mitarbeitern. Die Grünabfallsammlung auf dem Bauhof ist ebenfalls eingestellt.
Die Kindertagesstätten sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist ausschließlich auf ein Angebot für Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen vorgehalten. Das gilt auch die Grundschulen Nord und Asemissen. In der Notbetreuung sollen auch Kinder von Eltern betreut werden, bei denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die Betreuung soll auch an den Wochenenden und in den Osterferien mit Ausnahme der Osterfeiertage stattfinden
Das LEOS und das GreAse, alle Sporthallen, Sportplätze und Sporthäuser, das Begegnungszentrum B-vier, das Kulturzentrum am Heimathof sowie wie alle Spielplätze sind geschlossen.
Die Räume der Gemeinde stehen für Veranstaltungen nicht zur Verfügung.
Rufnummer 116117 (Hausarztnotruf):
Leopoldshöhe gehört in diesem Fall zum Bereich Bielefeld. Wer diese Nummer anruft, landet bei korrekter Angabe der Leopoldshöher Postleitzahl in einem Behördencallcenter in Duisburg, das nach Informationen der Leopoldshöher Nachrichten offenbar deutlich überlastet ist und auch oft nichts mit dem Diagnosezentrum Lippe anzufangen weiß. Wer sich beim Diagnosezentrum des Kreis Lippe anmelden möchte, sollte daher die Tel. 05231/ 62-1100 des Gesundheitsamtes anrufen. Eine weitere, nicht abschließend geprüfte Möglichkeit ist, mit dem Mobiltelefon sein Glück zu versuchen. Je nach Funkmast, wird der Anrufer nach Duisburg oder nach Lippe weitergeleitet. Für diese Einteilung sind nicht die staatlichen oder kommunalen Behörden zuständig, sondern die Kassenärztliche Vereinigung.
Öffentliche Sicherheit:
Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe ist voll einsatzfähig. Auf Anweisung des Leiters der Feuerwehr Harald Schubert kommen die Feuerwehrfrauen und -männer nicht mehr zu Dienstabenden zusammen.
Für die Beschäftigten bei der Polizei Lippe gelten strenge Hygienevorschriften. Video- und Telefonkonferenzen sollen ein Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus minimieren. In Notfällen sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Notrufnummer 110 wählen. Ist die Sache nicht dringlich, sollen sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Polizei wenden: Tel. 05231/609-0 oder E-Mail: poststelle.lippe@polizei.nrw.de. Für alle Liegenschaften der Polizei gelten Zugangsbeschränkungen. Gegebenenfalls müssen Anliegen in schriftlicher Form dargelegt werden.
Kirchen:
Die Kirchen in Lippe bieten Online Gottesdienste und laden zu besonderen Aktionen ein:
Die lutherischen Gemeinden Lippes produzieren Video-Andachten. „5 Minuten mit Gott. Musik für die Seele & Texte zum Nachdenken“ heißt die lose Folge, deren Anfang macht der lutherische Superintendent Dr. Andreas Lange macht. Die Andachten sind auf www.lippe-lutherisch.de zu sehen.
Evangelische und katholische Kirchen laden bis Gründonnerstag, 9. April, ein, täglich um 19.30 Uhr innezuhalten, eine Kerze anzuzünden, sie ins Fenster zu stellen und ein Gebet zu sprechen. Dazu läuten um 19.30 Uhr für fünf Minuten die Glocken. Vorschläge für ein Gebet gibt es auf www.lippische-landeskirche.de und auf www.pv-lippe-detmold.de.
Verhalten in Quarantäne und zu Kontaktpersonen:
Quarantäne bedeutet, dass die Betroffenen das Haus oder den Ort, den ihnen das Gesundheitsamt zugewiesen hat, nicht verlassen dürfen. Folgen sie diesen Anweisungen nicht, können sie zwangsweise in ein Krankenhaus eingewiesen und dort festgehalten werden (§ 30 Infektionsschutzgesetz). Außerdem kann derjenige mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Zur Quarantäne hat der Kreis eine Handreichung herausgeben: https://www.kreis-lippe.de/media/custom/2001_10699_1.PDF?1584179782
Versorgung mit Lebensmitteln:
Der Landesminister für Arbeit hat das Sonntagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Fahrten aufgehoben. Damit soll die Versorgung der Einzelhandelsgeschäfte mit Artikeln des täglichen Bedarfs für den frühen Montagmorgen sichergestellt werden. Die örtlichen Einzelhändler versichern, dass der Nachschub an Artikeln des täglichen Bedarfs und an Lebensmitteln gesichert ist.
Mitteilungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Infektionskrankheiten:
Das RKI schätzt die Gesundheitsgefährdung durch das Corona-Virus als hoch ein. Darüber gibt es nur noch die Stufe „sehr hoch“. Allerdings gibt es nur bei einem von fünf Infizierten einen schweren oder sehr schweren Verlauf der Krankheit Covid-19. Mit den Maßnahmen sollen vor allem besonders gefährdete Menschen geschützt werden. Das sind Menschen ab 50 Jahren mit und ohne Vorerkrankungen. Das RKI rechnet mit mehreren Wellen von Infektionen innerhalb der kommenden zwei Jahre weltweit. Mit einem Impfstoff rechnet das RKI in mehreren Monaten. Vor allem die Überprüfung auf Nebenwirkungen werde Wochen dauern.
Links zur Bewertung der Corona-Pandemie
Wer sich einen schnellen nationalen und internationale Überblick über die Sitaution verschaffen will, findet den beim Deutschlandfunk.
Eine kleine Einführung in Corona-Statistik bietet Professor Harald Lesch hier.
Eine interessante Darstellung, welche Wege zur Eindämmung und Verlangsamung der Corona-Infektioneswellen gegangen werden können, zeigen die Kollegen von Quarks.
Über das Verhalten bei Corona-Symptomen:
Aktuelle Entwicklungen sowie bestätigte Informationen werden auf der Internetseite www.kreis-lippe.de im Newsticker auf der Startseite sowie direkt unter https://tinyurl.com/kreislippeticker veröffentlicht. Für Personen, die vermuten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und Rückkehrer aus Risikogebieten gilt, sich bei grippeartigen Symptomen zunächst telefonisch an den Hausarzt oder außerhalb der Sprechstunden an die Tel. 116117 (über die Schwierigkeiten damit siehe oben) zu wenden. Zudem hat das Gesundheitsamt Lippe eine Informationshotline unter Tel. 05231/62-1100 geschaltet. Wie man selbst herausfinden kann, ob man eine Kontaktperson ist, haben wir auf unserer Themenseite in der heute erscheinenden Printausgabe der Leopoldshöher Nachrichten aufbereitet.
Über das Diagnosezentrum:
Das Diagnosezentrum hat keine festen Öffnungszeiten, sondern ist über eine verbindliche Terminvergabe organisiert. Daher der wichtige Hinweis: Eine Anmeldung über die Tel. 116117 (über die Schwierigkeiten damit siehe oben) oder Tel. 05231/ 62-1100 ist zwingend notwendig. Personen ohne eine vorherige Anmeldung werden nicht im Diagnosezentrum untersucht.



