Leopoldshöhe. Es gibt mehr Wohngeld. Die Höchstbeträge für die Mieten oder der Belastungen, die bei der Wohngeldberechnung anerkannt werden können, sind gesetzlich erhöht worden, teilt die Wohngeldstelle der Gemeinde mit. Auch die Höhe der Wohngeldbeträge verändert sich.
Nach Angaben der Gemeinde betragen die höchstmöglichen Netto- Einkommensbeträge, bei denen Wohngeld in Leopoldshöhe bewilligt werden kann:
- 950 Euro bei einem Haushaltsmitglied,
- 1.320 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern,
- 1.610 Euro bei drei Haushaltsmitgliedern,
- 2.300 Euro bei vier Haushaltsmitgliedern und
- 2.440 Euro bei fünf Haushaltsmitgliedern.
Kindergeld wird bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt. Wohngeld kann nur auf Antrag gewährt werden. Weitere Auskünfte gibt die Wohngeldstelle unter Tel.: 05208/991-315.
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