Leitungsamt wird ausgeschrieben

Bei der Lippischen Landessynode kamen auch soziokratische Entscheidungsverfahren unter der Moderation von Prof. Florian Karcher und Prof. Germo Zimmermann (Evangelische Hochschule Hessen) zum Einsatz. Foto: Lippische Landeskirche

Landessynode beschließt zeitnahe Wiederbesetzung

Kreis Lippe/Lemgo. Das Amt des Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin soll wiederbesetzt werden. Die Ausschreibung soll möglichst bald erfolgen, damit eine Wahl im November 2026 stattfinden kann. Das hat die Lippische Landessynode auf ihrer Tagung im Juni 2026 in Lemgo beschlossen.

Die Amtszeit von bisher zwölf Jahren wird auf sechs Jahre reduziert. Der neue Amtsinhaber oder die neue Amtsinhaberin steht nicht nur an der Spitze der Lippischen Landeskirche, sondern ist auch in Zusammenarbeit mit weiteren Leitungsgremien für den Umbau der Landeskirche und ihrer Strukturen verantwortlich, heißt es in der Mitteilung der Lippischen Landeskirche.

Das Amt des Theologischen Kirchenrates oder der Theologischen Kirchenrätin hingegen wird für die Zeit von sechs Jahren nicht wiederbesetzt. Danach muss die Synode neu entscheiden.

Möglich wird diese Erprobung einer neuen Leitungsstruktur durch ein Erprobungsgesetz. Gleich zum Auftakt der Synode hatten die Synodalen die Einführung von Erprobungsgesetzen beschlossen. Damit können neue Arbeits- und Organisationsformen getestet werden, bevor sie allgemein verpflichtend werden.

Die innerhalb der Lippischen Landeskirche aufgeworfene Frage einer Aufhebung der Bekenntnisbindung von reformiert und lutherisch soll der Erörterung in einem breit angelegten Informations- und Konsultationsverfahren vorbehalten bleiben, über welches die Landessynode zu einem späteren Zeitpunkt beschließt. Die Bekenntnisbindung des Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin wird bis zu Ergebnissen des Prozesses nicht verändert. Sie bleibt reformiert. Die weiteren Leitungsämter im Landeskirchenamt, also Juristischer und Theologischer Kirchenrat oder Juristische und Theologische Kirchenrätin werden von reformiert und lutherisch auf uniert erweitert.

Die Synode hat zudem beschlossen, dass die Serviceagentur für Transformation für fünf Jahre weiterarbeiten soll. Zwei volle Stellen sollen hierfür ausgeschrieben werden. Bis zur Herbstsynode 2026 sollen die Aufgaben der Transformationsagentur mit dem Schwerpunkt regio-lokale Kirchenentwicklung ausgearbeitet werden.

Höchstes Leitungsgremium der Landeskirche ist die Lippische Landessynode mit 59 Synodalen. Sie tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den Synodentagungen leitet der Landeskirchenrat mit seinen sieben Mitgliedern die Landeskirche. Hier hat der Landessuperintendent den Vorsitz. (Vakanz-Vertretung: der Präses der Landessynode, Pfarrer Michael Keil). Die rund 125.000 Gemeindeglieder verteilen sich auf 65 reformierte und lutherische Gemeinden.

Von den Kirchensteuereinnahmen (geschätztes Kirchensteueraufkommen für 2026: 32,5 Millionen Euro) behält die Landeskirche 32 Prozent zur Finanzierung ihrer Aufgaben (zum Beispiel Tageseinrichtungen für Kinder, Funktionspfarrer, Jugendarbeit, Bildungsarbeit, Diakonie, Ev. Beratungszentrum), 30 Prozent fließen in den Gemeindepfarrstellen-Haushalt und 38 Prozent werden an die einzelnen 65 Kirchengemeinden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel weitergeleitet.
Neben den Ausgaben für kirchengemeindlichen Aufgaben, der Bauunterhaltung, Betriebskosten werden aus diesem Anteil unter anderem die Küsterinnen, Gemeindesekretäre, Kirchenmusikerinnen finanziert.

Weitere Infos zu Struktur und Finanzen: www.lippische-landeskirche.de/transparenz

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