Leopoldshöhe (ted). Das Bürgerbüro im Rathaus kann seit gestern wieder persönlich aufgesucht werden. Eine Terminvereinbarung unter Tel. 05208/991-333 ist dennoch nötig. Ähnliches gilt für das Kreishaus. Das ist zwar grundsätzlich geschlossen, kann aber für dringende Angelegenheiten. Landrat Axel Lehmann appelliert an die Bürger, sich trotz der Lockerungen weiter diszipliniert zu verhalten. Sonst drohe ein erneuter Lockdown.
In Leopoldshöhe ist die Zahl der Corona-Infektionen ist im Vergleich zu gestern gleich geblieben: 21. Die Zahl der Genesenen auch: 16.
Das nächste für Samstag, 2.Mai, geplante Frühstück des Netzwerkes Leopoldshöhe ist abgesagt. Die Organisatoren hoffen, dass es bis zum Samstag, 6. Juni, eine Lockerung des Kontaktverbotes gibt und sich die Netzwerkerinnen und Netzwerker wieder zum Austausch treffen können. Bis dahin sollen die Netzwerkerinnen und Netzwerker deshalb soviel wie möglich Kontakte über das Telefon oder andere Möglichkeiten wie über das Internet zu halten, miteinander aufzunehmen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Der Heimatverein Leopoldshöhe sagt alle Versammlungen bis einschließlich 31. August ab. Die Halbtagswanderungen, die Buswanderfahrt, der Mäh- und Dengelwettbewerb und die Fahrt ins Blaue fallen aus. Die Aktion “Familienwanderung” soll erst im kommenden Jahr beginnen. Das Museum bleibt geschlossen. Im Familiengemüsegarten werden zur Bodenverbesserung Lupinen eingesäht. Im nächsten Jahr soll der Familiengemüsegarten zur Gemüseernte beginnen. Die Übungsabende der Leopoldshöher Musikanten fallen aus, ebenso die Treffen der Dienstagsgruppe. Deren Mitglieder pflegen als Einzelpersonen die Anlagen des Heimathofes weiter.
Der Reitverein Lützow weist daraufhin, dass trotz der Kontaktsperre-Lockerungen kein Normalbetrieb auf dem Hof Friedrichsmeier stattfindet. Der Reit- und Voltigierbetrieb, freies Training und private Stunden ruhen bis 3. Mai. Die Reithalle bleibt für die tägliche Bewegung der Schulpferde reserviert.
Ddas Schulministerium des Landes hat in einer Schulmail nähere Vorgaben zur öffnung der Schulen gemacht.
Nach und nach scheinen sich Spätfolgen einer Covid-19-Lungenentzündung zu zeigen. Die Innsbrucker Universitätsklinik hat nach einem Bericht der deutschsprachigen Tagesschau der italienischen RAI Lungenschäden bei genesenen Covid-Erkrankten festgestellt. Die Schäden sind offenbar bleibend.
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Die Informationen im Einzelnen:
Aus dem Kreis
Im Kreis Lippe gibt es 628 bestätigte Coronafälle – sieben weitere Infektionen als gestern. 340 Personen sind wieder genesen, fünf mehr als am Vortag. 21 Personen sind verstorben. 267 Personen in Lippe sind mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden 9.098 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
Das Kreishaus und seine Dienststellen bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. „Da Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert haben, ist die Kreisverwaltung zunächst weiter nur telefonisch, per E-Mail oder nach Terminvergabe auch persönlich erreichbar“, berichtet Landrat Dr. Axel Lehmann.
Die Hotline des Gesundheitsamts ist unter der (0 52 31) 62 11 00 ab sofort montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr erreichbar. Die Terminvergabe am Hangar ist montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr unter der (0 52 31) 62 17 00 oder per E-Mail unter coronatest@kreis-lippe.de zu erreichen
Statistik der Coronafälle
| Infektionen | genesen | |
| Lippe | 628 | 340 |
| Augustdorf | 11 | 8 |
| Bad Salzuflen | 102 | 38 |
| Barntrup | 8 | 4 |
| Blomberg | 53 | 39 |
| Detmold | 103 | 54 |
| Dörentrup | 11 | 1 |
| Extertal | 21 | 17 |
| Horn-Bad Meinberg | 94 | 56 |
| Kalletal | 22 | 14 |
| Lage | 38 | 18 |
| Lemgo | 72 | 32 |
| Leopoldshöhe | 21 | 16 |
| Lügde | 10 | 5 |
| Oerlinghausen | 32 | 23 |
| Schieder-Schwalenberg | 24 | 12 |
| Schlangen | 6 | 3 |
Zahlen und Statistiken
Zu den bestätigten Coronafällen zählen alle Personen, die durch einen Abstrich im Diagnostikzentrum, durch einen mobilen Abstrich, durch einen Test beim Hausarzt oder im Krankenhaus positiv getestet worden sind. Das Ergebnis – auch, wenn es negativ ist – teilt das Kreisgesundheitsamt, der Arzt oder das Krankenhaus der getesteten Person mit. Das Gesundheitsamt ordnet die Quarantäne an und veranlasst am Ende der Quarantänezeit einen weiteren Abstrich. Ist dieser negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Erst dann gelten Personen als wieder genesen und fließen in die Statistik des Kreises ein.
Stirbt ein Patient, der das Coronavirus in sich getragen hat, wird das ebenfalls statistisch erfasst. Eine medizinische Bewertung wird ausdrücklich nicht vorgenommen, das heißt, es wird keine Aussage darüber getroffen, ob das Virus tatsächlich auch ursächlich für den Tod war.
Im Laufe der Zeit werden sich die bestätigten Coronafälle an die Summe der Genesenen annähern. Am Ende der Epidemie ist die Zahl ausgeglichen.
Die zusammengefassten Beschlüsse der Bundesregierung und der Landesregierungen vom 15. und 16. April
Grundsätzliches
Die Coronaschutz-Verordnung des Landes bleibt vorerst bis zum 3. Mai gültig. Bürgerinnen und Bürger müssen in der Öffentlichkeit weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und dürfen sich dort nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Unterstützung für die Gesundheitsämter
Um eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, wird in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner eingesetzt. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder und der Bundeswehr eingesetzt werden. Damit sollen alle Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Der Bund gibt Geld für die technische Aufrüstung der Gesundheitsämter.
Corona-App
Eine Handy-App zur Nachverfolgung von Kontakten („contact tracing“) soll auf freiwilliger Basis eingesetzt werden. Damit sollen epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert werden.
Corona-Tests und Masken
Zurzeit können in Deutschland bis zu 650.000 Corona-Tests in der Woche analysiert werden. Diese Kapazitäten sollen ausgebaut werden. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. In Deutschland sollen Produktionskapazitäten aufgebaut werden. Damit sollen zunächst Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege versorgt werden. Sind die voll versorgt, sollen die Masken auch dorthin geliefert werden, in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann, zum Beispiel bei Friseuren. Im Alltag in der Öffentlichkeit sollen nicht-medizinische Alltagsmasken dort getragen werden, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel in Bus und Bahn.
Pflegeheime und Kindertagesstätten
Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das soll nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Die Notbetreuung von Kindern wird fortgesetzt und auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. In NRW sollen ab Donnerstag, 23. April, bis zu 10 Prozent der Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden. Hier finden Sie die Berufe, die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung berechtigen.
Schulen
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können. In Nordrhein-Westfalen sollen die Schulen in der kommenden Woche mit den Vorbereitungen für eine beschränkte Aufnahme des Schulbetriebs in der darauffolgenden Woche beginnen. Lehrerinnen und Lehrer sollen ab Montag die Schulen wieder betreten dürfen. Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und der qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen sollen ab Donnerstag, 23. April , die Schulen wieder betreten dürfen. Die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgänge der Grundschulen sollen ab 4. Mai unter Beachtung der Hygieneregeln wieder zur Schule gehen. Kurse und Klassen werden aufgeteilt. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht und der Schulbusbetrieb unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Öffnung der Schulen für weitere Jahrgänge wird mit Blick auf die Infektionszahlen geprüft.
Hochschulen und Bibliotheken
In den Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen und Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.
Veranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften dürfen nicht stattfinden.
Geschäfte
Alle Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen ab Montag, 20 April, wieder öffnen. Landesminister Laumann hat darauf hingewiesen, dass dieser Wert in der Baugesetzgebung kleinere von größeren Märkten trennt. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte wieder öffnen.
Shopping-Malls dürfen öffnen, sofern sie dafür sorgen, dass auf den Gemeinschaftsflächen Abstände eingehalten werden und sich nicht mehr als ein Mensch pro zehn Quadratmeter dort aufhält.
Friseure dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen, wenn sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen und persönliche Schutzausrüstung nutzen.
Unternehmen
Unternehmen sollen auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sollen Heimarbeit ermöglichen. Die Arbeitsschutzbehörden sollen kontrollieren.
Die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder richten Kontaktstellen für Unternehmen ein, deren Lieferketten unterbrochen sind.
In Fahrzeugen sind Mund-Nasen-Masken zu tragen. An den Arbeitsplätzen müssen Abstände von 1,5 Metern eingehalten werden. Geht das nicht, müssen Trennwände aufgestellt werden.
Reisen
Private Reisen sollen unterbleiben. Touristische Übernachtungen bleiben verboten.
Für Ein- und Rückreisende gilt eine zweiwöchige Quarantäne.
Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.
Besonders betroffene Gebiete
Sollte in besonders betroffenen Gebieten die Infektionsrate nach den Lockerungen wieder ansteigen, werden die Beschränkungen dort wieder eingeführt. Außerdem können auch Einreise- und Ausreisebeschränkungen für die Gebiete eingeführt werden.
Impfstoffe und Immunität
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, einen Impfstoff so rasch wie möglich zu entwickeln.
Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2-Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden.
Für die Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen werden Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests unterstützt.
Aussichten
Die Maßnahmen sollen alle zwei Wochen auf Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft werden. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundesregierung und die Länderregierungen die Lage bewerten werden und gegebenenfalls neue Maßnahmen beschließen.
Gültig bleibt:
Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel dürfen öffnen, auch sonntags.
Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Dienstleistungsbetriebe können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, es sei denn, es handelt sich um Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe mit Ausnahme von Friseuren.
Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben geöffnet.
Für den Publikumsverkehr sind geschlossen: Gastronomiebetriebe (Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause), Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Outlet-Center und Spielplätze.
Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen gelten weiter. Für diese Einrichtungen sowie für Universitäten, Schulen und Kindergärten, gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben
In Hotels mit nur Geschäftsbetrieb müssen Abstandsregelungen für Tische, eine Reglementierung der Besucherzahl sowie Hygienemaßnahmen und -hinweise eingeführt sein.
Link zum Beschluss
Hier ist der gemeinsame Beschluss der Bundesregierung und der Landesregierungen im Wortlaut zu finden.
Hilfen vom Land
Sportvereine bekommen Geld
Die Landesregierung stellt weitere Hilfen für Sportvereine in Höhe von zehn Millionen Euro aus dem Rettungsschirm bereit. Ziel ist es, die drohende Zahlungsunfähigkeit von Sportvereinen abzuwenden, die durch die Corona- Pandemie in Not geraten sind. Notleidende Sportvereine können die Hilfe ab dem 15. April 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (www.lsb.nrw) online beantragen. Zur Stärkung der Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Sportvereinen stehen aus Mitteln des Haushaltes 2020 zusätzlich drei Millionen Euro zur Verfügung.
Neue Termine für Abi-Prüfungen und die ZP 10
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Termine für die diesjährigen zentralen Abiturprüfungen und alle weiteren Abschlussprüfungen neugefasst. Die Abiturprüfungen werden um drei Wochen verschoben.
- Weitere Informationen zu den zentralen Abiturprüfungen und die ZP 10
- Die Liste mit den Prüfungsterminen finden Sie hier und im Bildungsportal.
Hilfen vom Kreis Lippe
Wirtschaftliche Unterstützung
Detaillierte Informationen zum Hilfsprogramm von Bund und Land sowie viele weitere Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen gibt es im Internet auf der Seite des Kreises Lippe unter tinyurl.com/kreislippeticker oder auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums unter https://soforthilfe-corona.nrw.de. Die Seite war wegen zahlreicher Betrugsfälle. Für weiterführende Fragen steht die Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe unter Tel. 05231-625740 oder kreiswirtschaftsfoerderung@kreis-lippe.de zur Verfügung.
Hotline für Jugendliche und Eltern
Der Kreis Lippe bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungspersonen, deren Alltag aufgrund der aktuellen Situation eine besondere Herausforderung ist, Gespräche an. Wer Unterstützung oder ein offenes Ohr braucht, kann die Hotline-Nummer (0 52 31) 62 17 77 wählen. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 13 und 19 Uhr zu erreichen. Die Beratung kann anonym erfolgen und findet sofort und direkt am Telefon statt. Wer lieber eine E-Mail schreiben möchte, kann das über die Internetseite www.beratung-lippe.de/e-mailberatung/ machen.
Entlastung für Eltern
Der Kreistag hat den Erlass der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege für die Zeit zwischen dem 1. April und dem 30. April beschlossen. Das Betretungsverbot für diese Einrichtungen ist verlängert worden. Damit der Erlass der Elternbeiträge auch für Mai. Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Das Diagnosezentrum
Das Diagnosezentrum am Hangar 21 in Detmold testet Menschen mit einem direkten Kontakt zu einer infizierten Person, auch wenn die Menschen keine grippeartigen Symptome haben. Das Gleiche gilt für Menschen, die aus Risikogebieten kommen. Patienten mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf- und Krebs-Erkrankungen oder Erkrankungen des Atmungssystems können sich bereits bei leichten Infekt-Symptomen testen lassen. Auch Personen aus den Berufsgruppen Medizin, Pflege, Polizei, Feuerwehr und Einzelhandel können sich mit grippeartigen Symptomen auf das Coronavirus testen lassen. Termine für einen Abstrich müssen über Tel. 05231 62-1700 oder per E-Mail an coronatest@kreis-lippe.de vereinbart werden.
Besonderes Augenmerk auf Pflegeeinrichtungen
Im Kreis Lippe werden derzeit 4.072 Betreuungsplätze in 57 Pflegeeinrichtungen für betreuungsbedürftige Menschen zur Verfügung gestellt. Zudem werden in regelmäßigen Abständen Abstriche von allen Bewohnern und Mitarbeitern genommen, auch wenn keine coronatypischen Symptome vorliegen. Das Pflegepersonal arbeitet auch bei vorherigem Kontakt mit einer infizierten Person unter Vollschutz weiter, wenn sie negativ getestet wurde und keine Symptome zeigen. So könne der Pflegebetrieb aufrechterhalten werden. Eine Verlegung der Bewohner in andere Kliniken ist bei stabilem Gesundheitszustand nicht geplant. Mitarbeiter und Bewohner werden jetzt auch bei leichten Symptomen getestet. Eine Testung aller Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen lehnt der Kreis wegen der Menge der erforderlichen Tests ab.
Jobcenter Lippe
Das Jobcenter Lippe hat den Service für Unternehmen aus den Branchen der kritischen Infrastruktur verstärkt. Unter www.jobcenter-lippe.de bietet die Stellenbörse im Navigationsbereich Arbeitgeber an, aktuelle Stellenausschreibungen und auch die Möglichkeit, Personalbedarfe zu melden.
Bußgeldkatalog
Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen von bis zu 5.000 Euro erarbeitet. Im Wiederholungsfall werden bis zu 25.000 Euro fällig.
Hier ist der Link zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Aus Leopoldshöhe:
Bücher, Spiele, Zeitschriften und Hörbücher können bei der Gemeindebücherei unter buecherei@leopoldshoehe.de bestellt werden. Die Abholzeiten sind: Bücherei Asemissen: dienstags von 9 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Bücherei Leopoldshöhe: dienstags 14 bis 17 Uhr, freitags 9 bis 12.30 Uhr. In dieser Zeit können Rückgaben in den bereitgestellten Boxen abgegeben werden.
Die Tafel, Ausgabestelle Asemisser Allee, ist geschlossen. Ehrenamtliche verteilen Lebensmittel an Bedürftige.
Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Unaufschiebbare und Anliegen von wesentlicher Bedeutung, die einen Besuch im Rathaus zwingend erfordern, sind nur nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail oder telefonisch (05208/991-0) möglich.
Das Bürgerbüro kann ab dem 20. April wieder persönlich aufgesucht werden. Eine Terminvereinbarung unter Tel. 05208/991-333 ist dennoch nötig.
Das Wasserwerk (05208/991-273) ist ausschließlich nach Terminvergabe zu erreichen.
Ratssitzungen sowie Sitzungen der Fachausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe finden bis zum Ende der Osterferien am 19. April nicht statt.
Besuche anlässlich von Alters- und Ehejubiläen werden durch den Bürgermeister und dessen Stellvertreter bis auf Weiteres nicht mehr wahrgenommen.
Die Annahmestellen für Abfall bei der ABG und der AGA in Detmold sind bis auf Weiteres geschlossen. Die AGA stellt die Sperrmüllabholung bis auf weiteres ein. Die Firmen Prezero und Veolia erarbeiten Notfallpläne für die Abfallentsorgung für möglicherweise eintretende Ausfälle von Mitarbeitern. Die Grünabfallsammlung auf dem Bauhof ist ebenfalls eingestellt.
Die Kindertagesstätten sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist ausschließlich auf ein Angebot für Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen vorgehalten. Das gilt auch die Grundschulen Nord und Asemissen. In der Notbetreuung sollen auch Kinder von Eltern betreut werden, bei denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die Betreuung wird auch an den Wochenenden angeboten.
Das LEOS und das GreAse, alle Sporthallen, Sportplätze und Sporthäuser, das Begegnungszentrum B-vier, das Kulturzentrum am Heimathof sowie wie alle Spielplätze sind geschlossen.
Die Räume der Gemeinde stehen für Veranstaltungen nicht zur Verfügung.
Rufnummer 116117 (Hausarztnotruf):
Leopoldshöhe gehört in diesem Fall zum Bereich Bielefeld. Wer diese Nummer anruft, landet bei korrekter Angabe der Leopoldshöher Postleitzahl in einem Behördencallcenter in Duisburg, das nach Informationen der Leopoldshöher Nachrichten offenbar deutlich überlastet ist und auch oft nichts mit dem Diagnosezentrum Lippe anzufangen weiß. Wer sich beim Diagnosezentrum des Kreis Lippe anmelden möchte, sollte daher die Tel. 05231/ 62-1100 des Gesundheitsamtes anrufen. Eine weitere, nicht abschließend geprüfte Möglichkeit ist, mit dem Mobiltelefon sein Glück zu versuchen. Je nach Funkmast, wird der Anrufer nach Duisburg oder nach Lippe weitergeleitet. Für diese Einteilung sind nicht die staatlichen oder kommunalen Behörden zuständig, sondern die Kassenärztliche Vereinigung.
Öffentliche Sicherheit:
Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe ist voll einsatzfähig. Auf Anweisung des Leiters der Feuerwehr Harald Schubert kommen die Feuerwehrfrauen und -männer nicht mehr zu Dienstabenden zusammen.
Für die Beschäftigten bei der Polizei Lippe gelten strenge Hygienevorschriften. Video- und Telefonkonferenzen sollen ein Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus minimieren. In Notfällen sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Notrufnummer 110 wählen. Ist die Sache nicht dringlich, sollen sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Polizei wenden: Tel. 05231/609-0 oder E-Mail: poststelle.lippe@polizei.nrw.de. Für alle Liegenschaften der Polizei gelten Zugangsbeschränkungen. Gegebenenfalls müssen Anliegen in schriftlicher Form dargelegt werden.
Kirchen:
Die Kirchen in Lippe bieten Online Gottesdienste und laden zu besonderen Aktionen ein:
Die lutherischen Gemeinden Lippes produzieren Video-Andachten. „5 Minuten mit Gott. Musik für die Seele & Texte zum Nachdenken“ heißt die lose Folge, deren Anfang macht der lutherische Superintendent Dr. Andreas Lange macht. Die Andachten sind auf www.lippe-lutherisch.de zu sehen.
Verhalten in Quarantäne und zu Kontaktpersonen
Quarantäne bedeutet, dass die Betroffenen das Haus oder den Ort, den ihnen das Gesundheitsamt zugewiesen hat, nicht verlassen dürfen. Folgen sie diesen Anweisungen nicht, können sie zwangsweise in ein Krankenhaus eingewiesen und dort festgehalten werden (§ 30 Infektionsschutzgesetz). Außerdem kann derjenige mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Versorgung mit Lebensmitteln:
Der Landesminister für Arbeit hat das Sonntagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Fahrten aufgehoben. Damit soll die Versorgung der Einzelhandelsgeschäfte mit Artikeln des täglichen Bedarfs für den frühen Montagmorgen sichergestellt werden. Die örtlichen Einzelhändler versichern, dass der Nachschub an Artikeln des täglichen Bedarfs und an Lebensmitteln gesichert ist.
Mitteilungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Infektionskrankheiten:
Die sogenannte Reproduktionszahl liegt zur Zeit bei 0,7, das bedeutet, dass statistisch gesehen, nur noch etwa drei von vier Infizierten je einen Nicht-Infizierten anstecken. Das RKI schätzt die Gesundheitsgefährdung durch das Corona-Virus nach wie vor als hoch ein. Darüber gibt es nur noch die Stufe „sehr hoch“. Allerdings gibt es nur bei einem von fünf Infizierten einen schweren oder sehr schweren Verlauf der Krankheit Covid-19. Mit den Maßnahmen sollen vor allem besonders gefährdete Menschen geschützt werden. Das sind Menschen ab 50 Jahren mit und ohne Vorerkrankungen. Das RKI rechnet mit mehreren Wellen von Infektionen innerhalb der kommenden zwei Jahre weltweit. Mit einem Impfstoff rechnet das RKI in mehreren Monaten. Vor allem die Überprüfung auf Nebenwirkungen werde Wochen dauern.
Links zur Bewertung der Corona-Pandemie
Der Tagesspiegel aus Berlin berichtet über Modellrechnungen zur Ausbreitung von Covid-19.
In einem etwa 22 Minuten langen, lehrreichen Video erläutert die Naturwissenschaftlerin Mai Thi Nguyen-Kim, warum Deutschland bei der Corona-Epidemie erst am Anfang steht.
Reporter ohne Grenzen hat eine Themenseite zusammengestellt, in der es um die Pressefreiheit in Corona-Zeiten in autoritäten Staaten geht.
Eine kleine Einführung in Corona-Statistik bietet Professor Harald Lesch hier.
Eine interessante Darstellung, welche Wege zur Eindämmung und Verlangsamung der Corona-Infektioneswellen gegangen werden können, zeigen die Kollegen von Quarks.
In die Zukunft nach der Corona-Krise blickt dieser Autor des Spiegels und stellt dabei eine revolutionäre These auf.
Über das Verhalten bei Corona-Symptomen:
Aktuelle Entwicklungen sowie bestätigte Informationen werden auf der Internetseite www.kreis-lippe.de im Newsticker auf der Startseite sowie direkt unter https://tinyurl.com/kreislippeticker veröffentlicht. Für Personen, die vermuten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und Rückkehrer aus Risikogebieten gilt, sich bei grippeartigen Symptomen zunächst telefonisch an den Hausarzt oder außerhalb der Sprechstunden an die Tel. 116117 (über die Schwierigkeiten damit siehe oben) zu wenden. Zudem hat das Gesundheitsamt Lippe eine Informationshotline unter Tel. 05231/62-1100 geschaltet.




