Kreis Lippe. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat weitere Personengruppen benannt, die ab sofort gegen das Coronavirus geimpft werden dürfen, heißt es in der Mitteilung des Kreises. Folgende Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, erhalten ein Impfangebot mit AstraZeneca, bei Personen ab 65 Jahren mit BioNTech:
- Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger
- Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
- Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Frisöre
- Seelsorger
Hinzu kommen:
- Medizinprodukteberater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
- Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
- Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird
- Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
Wer zu den berechtigten Personengruppen zählt, kann über ein Kontaktformular auf www.kreis-lippe.de/coro…