Das neue Masernschutzgesetz tritt zum 1. März in Kraft
Kreis Lippe. Das neue Masernschutzgesetz hat nahc einer Mitteilung des Kreises Lippe ein Ziel: den individuellen Schutz, vor allem von empfindlichen Personengruppen, und den Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu verbessern. Zum 1. März tritt das neue Gesetz in Kraft. Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe informiert über die wesentlichen Fakten, da nicht nur Kinder in Kindertagestätten und Schulen, sondern auch Erwachsene betroffen sind.
So unterliegen unter anderem Kinder einer Nachweispflicht über einen bestehenden Impfschutz, die ab dem 1. März in eine Gemeinschaftseinrichtung eintreten. Dazu zählen Kindertageseinrichtungen, -horte, -tagespflegen sowie Schulen. Personen, die zum Stichtag bereits seit vier Wochen in Heimen oder gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Unterbringungen von Asylbewerbern, Flüchtlingen oder Spätaussiedlern, leben, müssen den Nachweis innerhalb von vier Wochen nachholen…