Leopoldshöhe (ted). Eigentlich wollten die Leopoldshöher Grundschulen am Montag, 4. Mai, beginnen, die vierten Klassen unter Corina-Hygienebedingungen zu unterrichten. Ab Montag gilt die bisherige Corona-Schutzverordnung nicht mehr. Außerdem haben Bundesregierung und Landesregierungen neue Beschüsse gefasst. (mehr und werbefrei nur für Abonnenten: anmelden oder Abo buchen.)
Gestern Nachmittag verlegte das Schulministerium des Schulbeginn auf Donnerstag, 7. Mai, und Freitag, 8. Mai. Ab Montag 11. Mai sollten dann alle Jahrgänge in einem täglich rollierenden Systemn beschult werden. Am Abend stoppte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Pläne des Schulministeriums und verwies auf die Gespäche der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch, 6. Mai (mehr hier).
Die Leopoldshöher Kirchengemeinden werden am Sonntag keine Gottesdienste in ihren Kirchen feiern (mehr hier). Die Ratssitzung heute Abend ist verschoben. Wichtige Beschlüsse sind dennoch gefasst worden ( E-Paper, mehr hier). In den Leopoldshöher Schulen beginnt der Unterricht (nur mehr hier).
Die Zahlen der Leopoldshöher Corona-Infektionen und der genesenen Personen ist seit Tagen gleich. 22 Leopoldshöher haben sich seit Beginn der Pandemie infiziert, 16 sind genesen, ein Mann ist verstorben. Es gibt also zurzeit fünf Menschen, die das Virus in sich tragen und in Quarantäne sind. Bundesweit liegt die Reproduktionszahl R zur Zeit bei 0,7 bei einer Bandbreite von 0,64-0,87 teilt das Robert-Koch-Institut mit. Wegen der relativ klein gewordenen Infektionszahlen, würden lokal starke Ausschläge der Infektionszahlen relativ starke Auswirkungen auf die R-Zahl haben.
Das Land hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen.
Die Beschlüsse von Bundesregierung und Landesregierungen vom 30. April:
- Spielplätze können unter Auflagen wieder geöffnet werden.
- Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt. Dazu zählen Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen. Eine Entscheidung über den Bundesliga-Neustart vertagten Bund und Länder.
- Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und Zoos dürfen wieder öffnen, wenn der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden können.
- Auf regional auftetende hohe Neuinfektionen soll schnell reagiert werden. Es können die Beschränkungen, die vor dem 20. April galten, wieder in Kraft treten. Die Mobilität soll gegebenenfalls eingeschränkt werden können.
- In Krankenhäusern sollen wieder mehr Kapazitäten für planbare Operationen eingesetzt werden.
- Bis zum 6. Mai sollen Beschlussvorlagen für die schrittweise weitere Öffnung von Schulen, Kitas und zur schrittweisen Wiederaufnahme von Sportangeboten vorliegen.
- Ebenfalls bis zum 6. Mai sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die schrittweise Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weiterer Kultureinrichtungen vorbereitet werden kann.
- Alle bisherigen Beschlüsse gelten weiter.
Die Informationen im Einzelnen:
Nachrichten aus Leopoldshöhe
Wie sich ein Leopoldshöher Unternehmen in diesen Zeiten behauptet, lesen Sie hier (mehr hier).
Auch leichtere Verläufe einer Corona-Infektion können sehr unangenehm sein. Ein ehemals infizierter Leopoldshöher berichtet darüber (mehr hier).
Das Schützenfest Nienhagen ist abgesagt. Warum das den Verein nicht schreckt, lesen Sie hier (mehr hier).
Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe sagt ihren Tag der offenen Tür, der für Donnerstag, 21. Mai, geplant war, aus Infektionsschutzgründen ab. Auch die Besuche der Kindergärten und Grundschulen hat die Feuerwehr abgesagt.
Das Land hat ein neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona eingerichtet. Zum Schutz vor Betrügern gibt es die Anträge nur über www.ifsg-online.de
Aus dem Kreis
Im Kreis Lippe gibt es jetzt 711 bestätigte Coronafälle, damit sind drei weitere Infektionen bekannt. 503 Personen sind genesen, 22 mehr als noch am Vortag. 28 Personen sind verstorben. Damit sind 180 Personen in Lippe mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden bisher 11. 056 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung verliert in der Nacht von Sonntag auf Montag ihre Gültigkeit, so ist ab kommender Woche beispielsweise auch wieder ein neuer Haarschnitt beim Frisör möglich.
Landrat Axel Lehmann ruft für den 1. Mai ist dazu auf, das Kontaktverbot einzuhalten und alternative Konzepte für den Tanz in den Mai oder die traditionelle Maikundgebung zu finden. So bietet der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Ostwestfalen-Lippe am 1. Mai statt der traditionellen Kundgebung auf den Straßen, Marktplätzen und Parks in OWL ein Online-Programm. Auf der Webseite https://ostwestfalen-lippe.dgb.de, auf Facebook und Instagram gibt es Liveauftritte von Künstlern, Talkrunden sowie Interviews und Solidaritätsbotschaften.
Ab sofort bieten die KFZ-Zulassung in Detmold, Barntrup und Bad Salzuflen sowie die Führerscheinstelle in Detmold wieder mittwochs zwischen 8 bis 13 Uhr Termine an.
Bis 4. Mai ist die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Lippe für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Asylgesetzes (AsylG) anlässlich der Corona-Pandemie gültig. Die Ausländerbehörde des Kreises Lippe schreibt die Personen an, deren Aufenthaltstitel, Gestattungen und Duldungen im Zeitraum 18. März bis 4. Mai 2020 abgelaufen sind, um für die Verlängerung von befristeten Aufenthaltstiteln Termine ab dem 4. Mai zu koordinieren. Für alle weiteren Anliegen ist eine vorherige Terminabsprache per Telefon oder E-Mail unbedingt erforderlich. Für die Terminvergabe steht der Infopoint der Ausländerbehörde per Telefon 05231/62-3780 oder per E-Mail an termin@kreis-lippe.de zur Verfügung. Am 22. Mai bleibt die Ausländerbehörde für den Publikumsverkehr geschlossen.
Unser Dorf hat Zukunft: Bereisung der lippischen Dörfer fällt aus
Die geplante Bereisung der lippischen Dörfer im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ vom 8. bis 19. Juni findet aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt. Weitere Informationen gibt es bei Thomas Cleve vom Kreis Lippe unter Tel. (0 52 31) 62-55 10 oder per Mail unter t.cleve@kreis-lippe.de.
Stadtradeln 2020 in Lippe wird verschoben
Der Wettbewerb „Stadtradeln 2020“ für mehr Radförderung und Klimaschutz findet in Lippe nicht wie geplant vom 31. Mai bis 20. Juni statt. Der Termin wird auf den Spätsommer verlegt, ein genauer Zeitraum wird rechtzeitig bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es bei Jürgen Deppemeier per E-Mail unter j.deppemeier@kreis-lippe.de oder im Internet unter www.stadtradeln.de.
Statistik der Coronafälle
Infektionen | genesen | |
Lippe | 711 | 503 |
Augustdorf | 11 | 10 |
Bad Salzuflen | 124 | 73 |
Barntrup | 13 | 5 |
Blomberg | 55 | 51 |
Detmold | 118 | 80 |
Dörentrup | 11 | 5 |
Extertal | 21 | 18 |
Horn-Bad Meinberg | 97 | 78 |
Kalletal | 25 | 20 |
Lage | 53 | 39 |
Lemgo | 81 | 50 |
Leopoldshöhe | 22 | 16 |
Lügde | 10 | 9 |
Oerlinghausen | 35 | 26 |
Schieder-Schwalenberg | 29 | 19 |
Schlangen | 6 | 4 |
Zahlen und Statistiken
Zu den bestätigten Coronafällen zählen alle Personen, die durch einen Abstrich im Diagnostikzentrum, durch einen mobilen Abstrich, durch einen Test beim Hausarzt oder im Krankenhaus positiv getestet worden sind. Das Ergebnis – auch, wenn es negativ ist – teilt das Kreisgesundheitsamt, der Arzt oder das Krankenhaus der getesteten Person mit. Das Gesundheitsamt ordnet die Quarantäne an und veranlasst am Ende der Quarantänezeit einen weiteren Abstrich. Ist dieser negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Erst dann gelten Personen als wieder genesen und fließen in die Statistik des Kreises ein.
Stirbt ein Patient, der das Coronavirus in sich getragen hat, wird das ebenfalls statistisch erfasst. Eine medizinische Bewertung wird ausdrücklich nicht vorgenommen, das heißt, es wird keine Aussage darüber getroffen, ob das Virus tatsächlich auch ursächlich für den Tod war.
Im Laufe der Zeit werden sich die bestätigten Coronafälle an die Summe der Genesenen annähern. Am Ende der Epidemie ist die Zahl ausgeglichen.
Grünabfallannahme
Im Kompostwerk Lemgo werden kompostierbare Garten-und Parkabfälle von privaten und gewerblichen Anlieferern angenommen und auch Kompostprodukte und Sackware wird wieder verkauft. Die Recyclinghöfe für sonstige Abfälle (Restmüll, Holz, Bauschutt) im Kompostwerk in Lemgo und auf der Deponie Hellsiek in Detmold bleiben weiterhin geschlossen. Anlieferer sollen möglichst allein, maximal zu zweit kommen. Gartenabfälle sollten so gepackt werden, dass sie möglichst schnell ausgeladen werden können. Über die Öffnung der Recyclinghöfe für sonstige Abfälle wird in den nächsten Wochen entschieden. Kompostierbare Abfälle sollen vorrangig über die Biotonnen entsorgt werden. Für Gartenabfälle gibt es zusätzlich die Saisonbiotonnen.
Recyglinghof Hellsiek öffnet mit Einschränkungen
Der Recyclinghof auf der Deponie Hellsiek in Detmold-Mosebeck ist wieder für die Abfallannahme geöffnet.
Mitteilungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für Infektionskrankheiten:
Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Diese Gefährdung variiert von Region zu Region. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
Die sogenannte Reproduktionszahl liegt zur Zeit bei 1,0. Das bedeutet, dass statistisch gesehen, neun von zehn Infizierten je einen Nicht-Infizierten anstecken und ein Infizierter das Virus nicht weiterträgt. Mit den Maßnahmen sollen vor allem besonders gefährdete Menschen geschützt werden. Das sind Menschen ab 50 Jahren mit und ohne Vorerkrankungen. Das RKI rechnet mit mehreren Wellen von Infektionen innerhalb der kommenden zwei Jahre weltweit. Mit einem Impfstoff rechnet das RKI in mehreren Monaten. Vor allem die Überprüfung auf Nebenwirkungen werde Wochen dauern. Hier ist der Link zum täglichen Bulletin des RKI.
Die Reproduktionszahl
Die R-Zahl ist ein statistisches Konstrukt, das auf realen Zahlen und auch auf Annahmen beruht. Das RKI stellt hier dar, wie die Zahl errechnet wird, (ist allerdings mathematisch starker Tobak). Mathematisch spricht man bei der R-Zahl von einer Schätzung, die allerdings viele Rechenschritte umfasst (und deswegen keine Über-den-Daumen-Zahl ist). Kurz gesagt, ist die R-Zahl das Ergebnis des Vergleiches zweier Viertages-Zeiträume. Ist die Anzahl der Infektionen im zweiten Zeitraum geringer als im ersten, sinkt die R-Zahl, ist sie höher, steigt sie.
Links zur Bewertung der Corona-Pandemie
Die Redaktion der Sendung Quarks hat in einem längeren Artikel die wissenschaftliche Lage dargestellt.
In der französischen Tageszeitung Le Monde wird der deutsche Umgang mit der Corona-Krise gelobt (auf französisch, Paywall).
Eine acht Personen umfassende Gruppe der Europäischen Union beobachtet und erfasst Desinformationskampagnen (auf englisch). Deren aktueller Bericht ist hier zu finden.
Die Lage im einst als Vorbild gefeierten Singapur beschreibt der Spiegel.
Der Berliner Tagesspiegel bewertet die Proteste in Berlin und die Berichterstatung der ARD darüber krititsch.
Der Stern analysiert die Statistik zur Reproduktionszahl und die Behauptungen, der sogenannte Lockdown sei unnötig gewesen.
Die Kollegen des Spiegel haben sich die Mühe gemacht und einen Blick auf die Frage gerichtet, ob die durch oder mit dem Coronavirus geschehenen Todesfälle schon jetzt statistisch auffallen.
Nach und nach scheinen sich Spätfolgen einer Covid-19-Lungenentzündung zu zeigen. Die Innsbrucker Universitätsklinik hat nach einem Bericht der deutschsprachigen Tagesschau der italienischen RAI Lungenschäden bei genesenen Covid-Erkrankten festgestellt. Die Schäden sind offenbar bleibend.
In einem etwa 22 Minuten langen, lehrreichen Video erläutert die Naturwissenschaftlerin Mai Thi Nguyen-Kim, warum Deutschland bei der Corona-Epidemie erst am Anfang steht.
Reporter ohne Grenzen hat eine Themenseite zusammengestellt, in der es um die Pressefreiheit in Corona-Zeiten in autoritäten Staaten geht.
Eine kleine Einführung in Corona-Statistik bietet Professor Harald Lesch hier.
Eine interessante Darstellung, welche Wege zur Eindämmung und Verlangsamung der Corona-Infektioneswellen gegangen werden können, zeigen die Kollegen von Quarks.
In die Zukunft nach der Corona-Krise blickt dieser Autor des Spiegels und stellt dabei eine revolutionäre These auf.
Corona: Was ist erlaubt, was verboten
Grundsätzliches
Die Coronaschutz-Verordnung des Landes ist in Teilen geändert. Das betrifft vor allem die Möglichkeit, Gottesdienste zu feiern. Bürgerinnen und Bürger müssen in der Öffentlichkeit weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und dürfen sich dort nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Unterstützung für die Gesundheitsämter
Um eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, wird in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner eingesetzt. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder und der Bundeswehr eingesetzt werden. Damit sollen alle Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Der Bund gibt Geld für die technische Aufrüstung der Gesundheitsämter.
Corona-App
Eine Handy-App zur Nachverfolgung von Kontakten („contact tracing“) soll auf freiwilliger Basis eingesetzt werden. Damit sollen epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert werden.
Corona-Tests und Masken
Zurzeit können in Deutschland bis zu 850.000 Corona-Tests in der Woche analysiert werden. Diese Kapazitäten sollen ausgebaut werden. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. In Deutschland sollen Produktionskapazitäten aufgebaut werden. Damit sollen zunächst Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege versorgt werden. Sind die voll versorgt, sollen die Masken auch dorthin geliefert werden, in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann, zum Beispiel bei Friseuren. Im Alltag in der Öffentlichkeit sollen nicht-medizinische Alltagsmasken dort getragen werden, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel in Bus und Bahn.
Pflegeheime und Kindertagesstätten
Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das soll nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Die Notbetreuung von Kindern wird fortgesetzt und auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. In NRW sollen ab Donnerstag, 23. Mai, bis zu 10 Prozent der Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden. Hier finden Sie die Berufe, die zur Inanspruchnahme der Notbetreuung berechtigen.
Hochschulen und Bibliotheken
In den Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen und Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.
Geschäfte
Alle Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und solche, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren können, dürfen öffnen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte wieder öffnen.
Shopping-Malls dürfen öffnen, sofern sie dafür sorgen, dass auf den Gemeinschaftsflächen Abstände eingehalten werden und sich nicht mehr als ein Mensch pro zehn Quadratmeter dort aufhält.
Friseure dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen, wenn sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen und persönliche Schutzausrüstung nutzen.
Unternehmen
Unternehmen sollen auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sollen Heimarbeit ermöglichen. Die Arbeitsschutzbehörden sollen kontrollieren.
Die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder richten Kontaktstellen für Unternehmen ein, deren Lieferketten unterbrochen sind.
In Fahrzeugen sind Mund-Nasen-Masken zu tragen. An den Arbeitsplätzen müssen Abstände von 1,5 Metern eingehalten werden. Geht das nicht, müssen Trennwände aufgestellt werden.
Impfstoffe und Immunität
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, einen Impfstoff so rasch wie möglich zu entwickeln. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2-Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. Für die Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen werden Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests unterstützt.
Gültig bleibt:
Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel dürfen öffnen, auch sonntags.
Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Dienstleistungsbetriebe können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, es sei denn, es handelt sich um Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe mit Ausnahme von Friseuren.
Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben geöffnet.
Für den Publikumsverkehr sind geschlossen: Gastronomiebetriebe (Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause), Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Outlet-Center und Spielplätze.
Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen gelten weiter. Für diese Einrichtungen sowie für Universitäten, Schulen und Kindergärten, gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben
In Hotels mit nur Geschäftsbetrieb müssen Abstandsregelungen für Tische, eine Reglementierung der Besucherzahl sowie Hygienemaßnahmen und -hinweise eingeführt sein.
Hilfen vom Land
Sportvereine bekommen Geld
Die Landesregierung stellt weitere Hilfen für Sportvereine in Höhe von zehn Millionen Euro aus dem Rettungsschirm bereit. Ziel ist es, die drohende Zahlungsunfähigkeit von Sportvereinen abzuwenden, die durch die Corona- Pandemie in Not geraten sind. Notleidende Sportvereine können die Hilfe ab dem 15. April 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (www.lsb.nrw) online beantragen. Zur Stärkung der Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Sportvereinen stehen aus Mitteln des Haushaltes 2020 zusätzlich drei Millionen Euro zur Verfügung.
Neue Termine für Abi-Prüfungen und die ZP 10
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Termine für die diesjährigen zentralen Abiturprüfungen und alle weiteren Abschlussprüfungen neugefasst. Die Abiturprüfungen werden um drei Wochen verschoben.
- Weitere Informationen zu den zentralen Abiturprüfungen und die ZP 10
- Die Liste mit den Prüfungsterminen finden Sie hier und im Bildungsportal.
Weitere Informationen des Landes NRW finden Sie hier.
Hilfen vom Kreis Lippe
Wirtschaftliche Unterstützung
Detaillierte Informationen zum Hilfsprogramm von Bund und Land sowie viele weitere Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen gibt es im Internet auf der Seite des Kreises Lippe unter tinyurl.com/kreislippeticker oder auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums unter https://soforthilfe-corona.nrw.de. Die Seite war wegen zahlreicher Betrugsfälle. Für weiterführende Fragen steht die Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe unter Tel. 05231-625740 oder kreiswirtschaftsfoerderung@kreis-lippe.de zur Verfügung.
Hotline für Jugendliche und Eltern
Der Kreis Lippe bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungspersonen, deren Alltag aufgrund der aktuellen Situation eine besondere Herausforderung ist, Gespräche an. Wer Unterstützung oder ein offenes Ohr braucht, kann die Hotline-Nummer (0 52 31) 62 17 77 wählen. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 13 und 19 Uhr zu erreichen. Die Beratung kann anonym erfolgen und findet sofort und direkt am Telefon statt. Wer lieber eine E-Mail schreiben möchte, kann das über die Internetseite www.beratung-lippe.de/e-mailberatung/ machen.
Entlastung für Eltern
Der Kreistag hat den Erlass der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege für die Zeit zwischen dem 1. April und dem 30. April beschlossen. Das Betretungsverbot für diese Einrichtungen ist verlängert worden. Damit der Erlass der Elternbeiträge auch für Mai. Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Das Diagnosezentrum
Das Diagnosezentrum am Hangar 21 in Detmold testet Menschen mit einem direkten Kontakt zu einer infizierten Person, auch wenn die Menschen keine grippeartigen Symptome haben. Das Gleiche gilt für Menschen, die aus Risikogebieten kommen. Patienten mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf- und Krebs-Erkrankungen oder Erkrankungen des Atmungssystems können sich bereits bei leichten Infekt-Symptomen testen lassen. Auch Personen aus den Berufsgruppen Medizin, Pflege, Polizei, Feuerwehr und Einzelhandel können sich mit grippeartigen Symptomen auf das Coronavirus testen lassen. Termine für einen Abstrich müssen über Tel. 05231 62-1700 oder per E-Mail an coronatest@kreis-lippe.de vereinbart werden. Das höchste Anrufaufkommen ist erfahrungsgemäß in den Vormittagsstunden zu verzeichnen, wodurch Wartezeiten entstehen können. Wenn möglich, sollten Anrufe in den Nachmittagsstunden getätigt werden. Die Terminvergabe ist von 8 bis 17 Uhr möglich.
Besonderes Augenmerk auf Pflegeeinrichtungen
Im Kreis Lippe werden derzeit 4.072 Betreuungsplätze in 57 Pflegeeinrichtungen für betreuungsbedürftige Menschen zur Verfügung gestellt. Zudem werden in regelmäßigen Abständen Abstriche von allen Bewohnern und Mitarbeitern genommen, auch wenn keine coronatypischen Symptome vorliegen. Das Pflegepersonal arbeitet auch bei vorherigem Kontakt mit einer infizierten Person unter Vollschutz weiter, wenn sie negativ getestet wurde und keine Symptome zeigen. So könne der Pflegebetrieb aufrechterhalten werden. Eine Verlegung der Bewohner in andere Kliniken ist bei stabilem Gesundheitszustand nicht geplant. Mitarbeiter und Bewohner werden jetzt auch bei leichten Symptomen getestet. Eine Testung aller Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen lehnt der Kreis wegen der Menge der erforderlichen Tests ab.
Jobcenter Lippe
Das Jobcenter Lippe hat den Service für Unternehmen aus den Branchen der kritischen Infrastruktur verstärkt. Unter www.jobcenter-lippe.de bietet die Stellenbörse im Navigationsbereich Arbeitgeber an, aktuelle Stellenausschreibungen und auch die Möglichkeit, Personalbedarfe zu melden.
Bußgeldkatalog
Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen von bis zu 5.000 Euro erarbeitet. Im Wiederholungsfall werden bis zu 25.000 Euro fällig.
Hier ist der Link zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Aus Leopoldshöhe:
Der Heimatverein Leopoldshöhe sagt alle Versammlungen bis einschließlich 31. August ab. Die Halbtagswanderungen, die Buswanderfahrt, der Mäh- und Dengelwettbewerb und die Fahrt ins Blaue fallen aus. Die Aktion „Familienwanderung“ soll erst im kommenden Jahr beginnen. Das Museum bleibt geschlossen. Im Familiengemüsegarten werden zur Bodenverbesserung Lupinen eingesäht. Im nächsten Jahr soll der Familiengemüsegarten zur Gemüseernte beginnen. Die Übungsabende der Leopoldshöher Musikanten fallen aus, ebenso die Treffen der Dienstagsgruppe. Deren Mitglieder pflegen als Einzelpersonen die Anlagen des Heimathofes weiter.
Der Reitverein Lützow weist daraufhin, dass trotz der Kontaktsperre-Lockerungen kein Normalbetrieb auf dem Hof Friedrichsmeier stattfindet. Der Reit- und Voltigierbetrieb, freies Training und private Stunden ruhen bis 3. Mai. Die Reithalle bleibt für die tägliche Bewegung der Schulpferde reserviert.
Bücher, Spiele, Zeitschriften und Hörbücher können bei der Gemeindebücherei unter buecherei@leopoldshoehe.de bestellt werden. Die Abholzeiten sind: Bücherei Asemissen: dienstags von 9 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Bücherei Leopoldshöhe: dienstags 14 bis 17 Uhr, freitags 9 bis 12.30 Uhr. In dieser Zeit können Rückgaben in den bereitgestellten Boxen abgegeben werden.
Die Tafel, Ausgabestelle Asemisser Allee, ist geschlossen. Ehrenamtliche verteilen Lebensmittel an Bedürftige.
Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Unaufschiebbare und Anliegen von wesentlicher Bedeutung, die einen Besuch im Rathaus zwingend erfordern, sind nur nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail oder telefonisch (05208/991-0) möglich.
Das Bürgerbüro kann seit dem 20. April wieder persönlich aufgesucht werden. Eine Terminvereinbarung unter Tel. 05208/991-333 ist dennoch nötig.
Das Wasserwerk (05208/991-273) ist ausschließlich nach Terminvergabe zu erreichen.
Ratssitzungen sowie Sitzungen der Fachausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe finden bis zum Ende der Osterferien am 19. April nicht statt.
Besuche anlässlich von Alters- und Ehejubiläen werden durch den Bürgermeister und dessen Stellvertreter bis auf Weiteres nicht mehr wahrgenommen.
Die Annahmestellen für Abfall bei der ABG und der AGA in Detmold sind bis auf Weiteres geschlossen. Die AGA stellt die Sperrmüllabholung bis auf weiteres ein. Die Firmen Prezero und Veolia erarbeiten Notfallpläne für die Abfallentsorgung für möglicherweise eintretende Ausfälle von Mitarbeitern. Die Grünabfallsammlung auf dem Bauhof ist ebenfalls eingestellt.
Die Kindertagesstätten sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist ausschließlich auf ein Angebot für Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen vorgehalten. Das gilt auch die Grundschulen Nord und Asemissen. In der Notbetreuung sollen auch Kinder von Eltern betreut werden, bei denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die Betreuung wird auch an den Wochenenden angeboten.
Das LEOS und das GreAse, alle Sporthallen, Sportplätze und Sporthäuser, das Begegnungszentrum B-vier, das Kulturzentrum am Heimathof sowie wie alle Spielplätze sind geschlossen.
Die Räume der Gemeinde stehen für Veranstaltungen nicht zur Verfügung.
Rufnummer 116117 (Hausarztnotruf):
Leopoldshöhe gehört in diesem Fall zum Bereich Bielefeld. Wer diese Nummer anruft, landet bei korrekter Angabe der Leopoldshöher Postleitzahl in einem Behördencallcenter in Duisburg, das nach Informationen der Leopoldshöher Nachrichten offenbar deutlich überlastet ist und auch oft nichts mit dem Diagnosezentrum Lippe anzufangen weiß. Wer sich beim Diagnosezentrum des Kreis Lippe anmelden möchte, sollte daher die Tel. 05231/ 62-1100 des Gesundheitsamtes anrufen. Eine weitere, nicht abschließend geprüfte Möglichkeit ist, mit dem Mobiltelefon sein Glück zu versuchen. Je nach Funkmast, wird der Anrufer nach Duisburg oder nach Lippe weitergeleitet. Für diese Einteilung sind nicht die staatlichen oder kommunalen Behörden zuständig, sondern die Kassenärztliche Vereinigung.
Öffentliche Sicherheit:
Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe ist voll einsatzfähig. Auf Anweisung des Leiters der Feuerwehr Harald Schubert kommen die Feuerwehrfrauen und -männer nicht mehr zu Dienstabenden zusammen.
Für die Beschäftigten bei der Polizei Lippe gelten strenge Hygienevorschriften. Video- und Telefonkonferenzen sollen ein Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus minimieren. In Notfällen sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Notrufnummer 110 wählen. Ist die Sache nicht dringlich, sollen sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Polizei wenden: Tel. 05231/609-0 oder E-Mail: poststelle.lippe@polizei.nrw.de. Für alle Liegenschaften der Polizei gelten Zugangsbeschränkungen. Gegebenenfalls müssen Anliegen in schriftlicher Form dargelegt werden.
Verhalten in Quarantäne und zu Kontaktpersonen
Quarantäne bedeutet, dass die Betroffenen das Haus oder den Ort, den ihnen das Gesundheitsamt zugewiesen hat, nicht verlassen dürfen. Folgen sie diesen Anweisungen nicht, können sie zwangsweise in ein Krankenhaus eingewiesen und dort festgehalten werden (§ 30 Infektionsschutzgesetz). Außerdem kann derjenige mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Über das Verhalten bei Corona-Symptomen:
Aktuelle Entwicklungen sowie bestätigte Informationen werden auf der Internetseite www.kreis-lippe.de im Newsticker auf der Startseite sowie direkt unter https://tinyurl.com/kreislippeticker veröffentlicht. Für Personen, die vermuten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und Rückkehrer aus Risikogebieten gilt, sich bei grippeartigen Symptomen zunächst telefonisch an den Hausarzt oder außerhalb der Sprechstunden an die Tel. 116117 (über die Schwierigkeiten damit siehe oben) zu wenden. Zudem hat das Gesundheitsamt Lippe eine Informationshotline unter Tel. 05231/62-1100 geschaltet.