In Leopoldshöhe gibt es heute zwei neue Corona-Infektionen, der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 41,7
Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 92,2,. Er ist im Vergleich zum Vortag (92,2) unverändert. Der R-Wert für Leopoldshöhe beträgt 0,88. Die Zahl der Todesfälle ist mit 13 gleich geblieben. Es gibt 52 aktiv Infizierte, das sind drei weniger als am Vortag.
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 16.938 bestätigte Coronafälle, damit sind 21 weitere Infektionen bekannt, teilt der Kreis Lippe mit. 385 Personen sind verstorben, die Zahl ist unverändert. Aktuell sind 424 aktive Coronafälle in Lippe bekannt, das sind sechs mehr als am Vortag. 16.129 Personen sind als wieder genesen in der Statistik erfasst.
Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 41,7. Er ist im Vergleich zum Vortag (38,8) gestiegen. Ab morgen, Montag, 31. Mai treten die neuen Lockerungen in Kraft.
Statistik der Coronafälle Stand: 30. Mai 2021
bestätigte Infektionen / Vortag | wieder genesen / Vortag | Tote / Vortag | |
| Lippe | 16.938/ 16.917 | 16.129 / 16.114 | 385 / 385 |
| Augustdorf | 909 / 906 | 870 / 869 | 13/ 13 |
| Bad Salzuflen | 3.099 / 3.096 | 2.919 / 2.916 | 65 / 65 |
| Barntrup | 383 / 383 | 360 / 360 | 8 / 8 |
| Blomberg | 741 / 741 | 715 / 715 | 24 / 24 |
| Detmold | 3.607 / 3.605 | 3.457 / 3.455 | 68 / 68 |
| Dörentrup | 178 / 178 | 171 / 171 | 6 / 6 |
| Extertal | 318 / 318 | 304 / 304 | 13 / 13 |
| Horn-Bad Meinberg | 827 / 827 | 786 / 786 | 20 / 20 |
| Kalletal | 522 / 522 | 486 / 485 | 27 / 27 |
| Lage | 2.226 / 2.223 | 2.144 / 2.142 | 42 / 42 |
| Lemgo | 1.800/ 1.799 | 1.733/ 1.730 | 51 / 51 |
| Leopoldshöhe | 798 /796 | 733 / 731 | 13 / 13 |
| Lügde | 219 / 219 | 211 / 211 | 7 / 7 |
| Oerlinghausen | 653 / 651 | 620 / 619 | 12 / 12 |
| Schieder-Schwalenberg | 379 / 377 | 365 / 365 | 10 /10 |
| Schlangen | 279 / 274 | 255 / 253 | 6 / 6 |
In Leopoldshöhe und im gesamten Kreis gilt
Inzidenzwert unter 100
- Gastwirte dürfen ihre Außengastronomie öffnen.
- Läden für den nicht-alltäglichen Bedarf dürfen unter Beschränkung der Kundenzahl pro Quadratmeter öffnen.
- Dienstleister oder Museen dürfen unter Beschränkung der Kundenzahl pro Quadratmeter öffnen.
- Kulturelle Veranstaltungen dürfen unter freiem Himmel stattfinden, wenn nicht mehr als 500 Gäste teilnehmen.
- Amateurmusiker, -sänger und -tänzer dürfen im Freien proben.
- In Schulen kann nach Bundesinfektionsschutzgesetz im Präsenzunterricht unterrichtet werden.
- Hotels dürfen ihre Betten bis zu 60 Prozent belegen.
Inzidenzwert unter 50
- Kulturelle Veranstaltungen und Proben dürfen in Innenräumen stattfinden.
- Führungen in Museen sind erlaubt.
- Gastronomen dürfen auch die Innenräume öffnen.
- Hotels dürfen ihre Betten voll belegen.
- Messen, Tagungen und Kongresse sind erlaubt.
- Zehn Personen aus höchstens drei Haushalten dürfen zusammenkommen, wobei Kinder von einem Alter bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
- Die Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen dürfen Lehrgänge unter Vorlage von Hygienekonzepten durchführen.
- Beim Musik- und Kunstunterricht in Räumen dürfen maximal fünf, im Freien zwanzig Personen bis einschließlich 18 Jahren teilnehmen.
- Bei der Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkursen dürfen in Hallenbädern höchstens fünf, in Freibädern höchstens zwanzig Kinder teilnehmen.
- Die Jugendarbeit darf Angebote machen, wenn drinnen maximal fünf und draußen maximal 20 Kinder und Jugendliche zusammenkommen.
- In berufsbezogenen Bildungsangeboten ist Präsenz zulässig, wobei Formen von Hybrid- und Wechselunterricht so weit wie möglich zu nutzen sind.
Die Regelungen treten außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter die jeweils geltenden Werte von 50 oder 100 gesunken ist, und zwar am zweiten Tag, nachdem das Land die Werte in einer Allgemeinverfügung festgestellt hat.
Welche Nachweise benötigen Geimpfte?
- Impfpass im Original, je nach Impfstoff sind ein oder zwei Impfungen eingetragen. Seit der letzten müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Welche Nachweise benötigen Genesene?
- Nachweis eines positiven PCR-Tests oder einen anderen Nukleinsäurenachweis (Laborergebnis). Der muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
- Quarantänebescheinigung, auf der steht, dass man infiziert war. Quarantänebescheinigungen von Kontaktpersonen gelten nicht.
Was brauchen Getestete?
- Einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden, keine Selbsttests.



