Unterstützung für Unternehmen

Laufzeiten des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) verlängert

Kreis Lippe. Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen fördert das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die mögliche Vorhabenlaufzeit wurde nun von 36 auf 42 Monate verlängert, teilt der Kreis Lippe mit.  

In diesem Rahmen sieht das „Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm“ des Landes NRW eine Förderung von bis zu 50 Prozent vor. Förderfähig sind ausschließlich Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie nicht investive Maßnahmen durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Dabei liegt die Bagatellgrenze bei 150.000 Euro.  

Wer hat einen Anspruch auf die Förderung? Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn die zu fördernde Betriebsstätte in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Die Förderung kommt nur für Betriebe in Betracht, die einen überregionalen…