Informationen zum Coronavirus (Stand: 10.11.2021)

In Leopoldshöhe gibt es heute neun neue Corona-Infektionen. Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 184,2

Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 252,1. Er ist im Vergleich zum Vortag (209,1) gestiegen. Der R-Wert beträgt 1,37. Die Zahl der Todesfälle ist mit 16 unverändert. Es gibt 87 aktiv Infizierte in Leopoldshöhe.

Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 23.059 bestätigte Coronafälle, teilt der Kreis Lippe mit. Die Zahl ist im Vergleich zum Vortag um 183 gestiegen. 429 Personen sind verstorben, die Zahl ist im Vergleich zum Vortag um zwei gestiegen. Aktuell sind 21.363 Personen als genesen in der Statistik erfasst.

Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 184,2. Er ist im Vergleich zum Vortag (143,2) gestiegen.

Statistik der Coronafälle Stand: 10. November 2021


bestätigte
Infektionen
/ Vortag

wieder
genesen
/ Vortag

Tote
/ Vortag
Lippe23.059 / 22.87621.363 / 21.330429 / 427
Augustdorf1.431 / 1.4241.340 / 1.33515/ 15
Bad Salzuflen3.949 / 3.9273.688 / 3.68275 / 75
Barntrup488 / 487454 / 4538 / 8
Blomberg948 / 939856 / 85526 / 25
Detmold5.056 / 5.0194.739 / 4.73479 / 79
Dörentrup292 / 283259 / 2587 / 7
Extertal377 / 372344 / 34413 / 13
Horn-Bad Meinberg1.020 / 1.015958 / 95621 / 21
Kalletal789 / 779684 / 68428 / 28
Lage2.908 / 2.8792.699 / 2.69947 / 47
Lemgo2.525 / 2.5032.341 / 2.33554 / 53
Leopoldshöhe1.111 / 1.1021.008 / 1.00516 / 16
Lügde334 / 332315 / 3157 / 7
Oerlinghausen926 / 917840 / 84014 / 14
Schieder-Schwalenberg492 / 491469/ 46711 /11
Schlangen413 / 407369 / 3688 / 8

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick – Sie gelten von Freitag, 1. Oktober bis nun Mittwoch, 24. November

Keine Maskenpflicht im Freien

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war.

Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.

PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden

Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie vorgeschrieben

In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Vielmehr werden die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.