Anpassung der Coronaschutzverordnung seit Dienstag, 28. Dezember
Leopoldshöhe (ED). Das Land hat eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Sie gilt seit Dienstag, 28. Dezember 2021. Der Kreis hat seine Allgemeinverfügung verlängert.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte
Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen…