In Leopoldshöhe gibt es heute 12 neue Corona-Infektionen. Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 235,2
Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 596,4. Er ist im Vergleich zum Vortag (596,4) unverändert. Der R-Wert beträgt 1,39. Die Zahl der Todesfälle ist mit 16 unverändert. Es gibt 206 aktiv Infizierte in Leopoldshöhe.
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 25.869 bestätigte Coronafälle, teilt der Kreis Lippe mit. Die Zahl ist im Vergleich zum Vortag um 205 gestiegen. 439 Personen sind verstorben, die Zahl ist im Vergleich zum Vortag unverändert. Aktuell sind 22.659 Personen als genesen in der Statistik erfasst.
Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 235,2. Er ist im Vergleich zum Vortag (283,9) gesunken.
Erneut gab es bei der Übertragung der Fallzahlen an das LZG/RKI Probleme, sodass dort weniger Infizierte aufgelistet sind als tatsächlich vorliegen. Aus diesem Grund ist die Inzidenz für Lippe auf den Seiten des LZG und des RKI momentan niedriger als die tatsächliche Zahl, teilt der Kreis Lippe mit.
Statistik der Coronafälle Stand: 2. Dezember 2021
bestätigte Infektionen / Vortag | wieder genesen / Vortag | Tote / Vortag | |
Lippe | 25.869/ 25.664 | 22.659 / 22.518 | 439 / 439 |
Augustdorf | 1.587 / 1.576 | 1.419 / 1.413 | 15/ 15 |
Bad Salzuflen | 4.284 / 4.253 | 3.889 / 3.874 | 76 / 76 |
Barntrup | 553 / 546 | 485 / 480 | 8 / 8 |
Blomberg | 1.093 / 1.081 | 930 / 916 | 27 / 27 |
Detmold | 5.689 / 5.655 | 4.999 / 4.967 | 82 / 82 |
Dörentrup | 402 / 399 | 294 / 289 | 7 / 7 |
Extertal | 425 / 421 | 362 / 359 | 13 / 13 |
Horn-Bad Meinberg | 1.150 / 1.145 | 1.001 / 994 | 23 / 23 |
Kalletal | 885 / 880 | 734 / 730 | 29 / 29 |
Lage | 3.190 / 3.165 | 2.868 / 2.853 | 48 / 48 |
Lemgo | 2.851 / 2.818 | 2.482 / 2.469 | 55 / 55 |
Leopoldshöhe | 1.311 / 1.299 | 1.089 / 1.086 | 16 / 16 |
Lügde | 350 / 349 | 328 / 326 | 7 / 7 |
Oerlinghausen | 1.050 / 1.039 | 886 / 880 | 14 / 14 |
Schieder-Schwalenberg | 548 / 545 | 486/ 481 | 11 /11 |
Schlangen | 501 / 493 | 407 / 401 | 8 / 8 |
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich
Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen,mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche.
2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen
Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines PCR-Testes, nicht älter als 48 Stunden, erfolgen. Die gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.
Ergänzung der 3G-Regelungen
Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.
Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.
Kontrolle und Überprüfung
Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen.
Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden.
Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.
Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
Kostenlose Corona-Tests
Seit Montag sind Corona-Schnelltests wieder kostenlos. Nachdem das Testzentrum auf dem Heimathof geschlossen ist und auch das Deutsche Rote Kreuz montags nicht mehr zum Marktplatz kommt, ist die Tagespflege Asemissen das letzte Testzentrum in Leopoldshöhe. Dort werden Testwillige kostenlos getestet, allerdings nach vorheriger Terminabsprache, per Telefon oder E-Mail.
Tests beim Arbeitgeber
Die Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Tests anbieten, aber nur bei Kundenkontakt Tests verpflichtend machen. Die Kosten der Tests bekommt der Arbeitgeber nicht erstattet. Die Testzeit gilt nicht als Arbeitszeit, es sei denn es ist zwischen Arbeitgeber und Belegschaft etwas anderes vereinbart. Das Testzertifikat kann auch in der Freizeit verwendet werden. Die IHK Lüneburg alles Wissenswerte hier zusammengestellt.
Neue Termine, Haltestellen, Impfstellen und Öffnungszeiten
Angesichts der stark gestiegenen Inzidenz- und Hospitalisierungswerte verstärkt der Kreis Lippe seine Aktivitäten. Jeden Tag ist der Impfbus im Kreis Lippe unterwegs. Dort können sich Impfwillige zum ersten und zum wiederholten Mal impfen lassen. Stationäre Impfstellen gibt es noch nicht in jedem Ort. Seit Anfang der Woche sind die Corona-Schnelltests wieder kostenlos. Je nach Verfügbarkeit der Testkapazitäten, darf jeder Bürger sich mindestens einmal in der Woche testen lassen.
Mobile Impfaktionen – Impfbusstationen
- Donnerstag, 2. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Poggenpohl 6, 32758 Detmold-Herberhausen (vor dem Kiosk)
- Freitag 3. Dezember und Samstag, 4. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Mittlere Str. 2, 32676 Lügde (Alte Kloster)
- Samstag, 4. Dezember, 9 bis 14 Uhr, Alte Vlothoer Straße 1, 32105 Bad Salzuflen (Salzetalklinik, Krankenwageneinfahrt)
- Sonntag, 5. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Parkstr. 26, 32105 Bad Salzuflen (Kurparkeingang Kurhaus)
- Montag, 6. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Detmolder Str. 2, 32816 Schieder-Schwalenberg (Parkplatz Netto Schieder)
- Dienstag, 7. und Mittwoch 8. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Parkstr. 10, 32805 Horn-Bad Meinberg (Kurgastzentrum im Kurpark)
- Donnerstag, 9. und Freitag 10. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Rosenstr. 11, 33189 Schlangen (Bürgerhaus)
- Samstag, 11. und Sonntag, 12. Dezember, 10 bis 17 Uhr, Ravensberger Str. 11, 33813 Oerlinghausen (Foyer Niklas Luhmann-Gymnasium)
Die Impfung ist ohne Terminvergabe in den benannten Zeiträumen möglich. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, daher ist wetterangepasste Kleidung ratsam. Die Impfaktionen enden pünktlich, letzte Impfung um 17 Uhr. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.
Stationäre Impfstellen – Kreis Lippe
Die stationären Impfstellen sind teilweise noch nicht geöffnet. Eine Terminvergabe für die Impfstellen in Detmold, Blomberg, Lage und Lemgo ist nicht geplant. Die Impfung ist ohne Terminvergabe in den benannten Zeiträumen möglich. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden, daher ist wetterangepasste Kleidung ratsam. Die Impfstellen schließen pünktlich, letzte Impfung um 17 Uhr. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech.
- Blomberg, Schießhalle, Ostring 35, 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr
- Lemgo, Schützenhaus, Schützentwete 1, 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr
- Detmold, Lange Straße 3, dienstags, donnerstags, freitags, sonntags, 10 bis 17 Uhr (öffnet ab Dienstag, 23. November)
- Lage, Bürgerhaus, Clara-Ernst-Platz 6, montags, mittwochs und samstags, 10 bis 17 Uhr (öffnet ab Mittwoch, 24. November)
- Bad Salzuflen, Am Begakamp (Nähe Bahnhof), 7 Tage pro Woche, 10 bis 17 Uhr (ab 6. Dezember)
Bundeswehrsoldaten unterstützen wieder bei der Kontaktpersonennachverfolgung
Seit Dienstag, 23. November unterstützen 17 Bundeswehrsoldaten der Stabs- und Fernmeldekompanie sowie des Stabszuges der Panzerbrigade 21 Lipperland aus Augustdorf das Gesundheitsamt bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Der Kreis hat in den vergangenen Tagen einen entsprechenden Hilfeleistungsantrag über das Kreisverbindungskommando Lippe auf den Weg gebracht. Die Soldaten sind bis zum 15. Dezember im Einsatz, teilt der Kreis Lippe mit.