Vereinssport wieder erlaubt

Hygiene-Vorschriften müssen eingehalten werden

Leopoldshöhe. Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein.

Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zuschauer sind verboten. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab Montag, 11. Mai, ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen, ausgenommen sind Spaßbäder.