Änderungen bei den Corona-Regeln

Maskenpflicht bis zehn Meter vor dem Eingang des Geschäftes

Düsseldorf/Leopoldshöhe (ED/ted). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung nur leicht geändert. Die Änderungen gelten für eine Woche. Dann sollen neue Coronaschutzverordnungen erlassen werden. Auch der Kreis hat seine Regelungen angepasst.

Die bisher geltenden Verordnungen wäre am Sonntag, 14. Februar 2021, ausgelaufen. Zwei Änderungen hat die Landesregierung eingearbeitet:

  • Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte wegen zu vager Vorgaben die Maskenpflicht vor Geschäften gekippt. In der verlängerten Verordnung ist festgelegt, dass innerhalb einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts eine Maske zu tragen ist
  • Das Land hat die Coronabetreuungsverordnung ebenfalls angepasst. Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen haben jetzt eine medizinische Maske (zum Be…