Was Betreiber beachten müssen
Kreis Lippe. Der Einsatz von Solarstromanlagen ist mittlerweile eine verbreitete Methode, um Sonnenenergie zu nutzen. Mit dem neuen Jahr sind jedoch einige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten, teilt der Kreis Lippe mit. Ende Januar endet etwa die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) für Bestandsanlagen. Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wer Anlagen nicht fristgerecht anmeldet, dem droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.
Neben der Registrierungspflicht gibt es auch Neuregelungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). So wurde zum Beispiel die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.
Private Eigentümer und Mieter, die sich eine …