Was gilt und was gelten soll
Berlin/Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ted/ED). Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben eine Fortführung der coronabedingten Kontaktbeschränkungen beschlossen. Vorbehaltlich der noch nicht veröffentlichten neuen Corona-Schutzverordnung des Landes soll in NRW, im Kreis Lippe und in Leopoldshöhe Folgendes gelten. Außerdem gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster und eine Information zur telefonischen Krankschreibung.
Maskenpflicht
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Maskenpflicht rund um Einzelhandelsgeschäfte hinfällig ist, weil in der Corona-Schutzverordnung des Landes nicht genau genug bestimmt worden sei, wo die räumliche Grenze zur Pflicht gezogen wird. Eine Neuregelung wird in der neuen Coronaschutzverordnung erwartet.
In einigen lippischen Kommunen gibt es auf öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht. Leopoldshöhe gehört nicht dazu.
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