In Leopoldshöhe gibt es heute fünf neue Corona-Infektionen, der Inzidenzwert in Lippe beträgt 160,0
Kreis Lippe/Leopoldshöhe (ED). Der Inzidenzwert in Leopoldshöhe beträgt 251,1. Er ist im Vergleich zum Vortag (251,1) unverändert. Der R-Wert für Leopoldshöhe beträgt 0,68 (Vortag 0,61). Die Zahl der Todesfälle ist mit elf unverändert. Es gibt 128 aktiv Infizierte in Leopoldshöhe, das sind zwei mehr als am Vortag.
Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 15.364 bestätigte Coronafälle, damit sind 94 weitere Infektionen bekannt, teilt der Kreis Lippe mit. 365 Personen sind verstorben, die Zahl ist um zwei gestiegen. Aktuell sind 1.590 aktive Coronafälle in Lippe bekannt, das sind 42 mehr als am Vortag. 13.409 Personen sind als wieder genesen in der Statistik erfasst.
Der Inzidenzwert für den Kreis Lippe beträgt 160,0 ist also im Vergleich zum Vortag (162,0) weiter gesunken.
Statistik der Coronafälle Stand: 24. April 2021
bestätigte Infektionen / Vortag | wieder genesen / Vortag | Tote / Vortag | |
Lippe | 15.364/ 15.270 | 13.409 / 13.359 | 365 / 363 |
Augustdorf | 794 / 790 | 732 / 729 | 11/ 11 |
Bad Salzuflen | 2.682 / 2.656 | 2.286 / 2.277 | 63 / 63 |
Barntrup | 354 / 352 | 301 / 301 | 8 / 8 |
Blomberg | 720 / 719 | 680 / 680 | 22 / 22 |
Detmold | 3.345 / 3.321 | 2.914 / 2.902 | 65 / 65 |
Dörentrup | 166 / 160 | 150 / 149 | 5 / 5 |
Extertal | 292 / 288 | 222 / 221 | 12 / 12 |
Horn-Bad Meinberg | 725 / 720 | 639 / 637 | 20 / 20 |
Kalletal | 495 / 495 | 450 / 449 | 25 / 24 |
Lage | 2.072 / 2.072 | 1.841 / 1.835 | 40 / 40 |
Lemgo | 1.689/ 1.684 | 1.533/ 1.528 | 50 / 49 |
Leopoldshöhe | 665 /660 | 526 / 523 | 11 / 11 |
Lügde | 204 / 202 | 156 / 152 | 7 / 7 |
Oerlinghausen | 573 / 565 | 487 / 485 | 11 / 11 |
Schieder-Schwalenberg | 351 / 351 | 310 / 310 | 10 /10 |
Schlangen | 236 / 233 | 182 / 181 | 5 / 5 |
Was gilt: Eine Übersicht
- Wer keinen im Gesetz genannten Grund hat, darf sich von 22 bis 5 Uhr außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes nicht mehr aufhalten. Alleine Sport treiben ist zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt.
- In Bussen, Bahnen und Taxen muss eine Maske getragen werden. Die Fahrzeuge sollen höchstens bis zu Hälfte ausgelastet werden.
- In Geschäften des sogenannten erweiterten täglichen Bedarfs (Supermärkte und ähnliche) ist die Kundenzahl abhängig von der Größe begrenzt. Kunden müssen Maske tragen. Diese Regelung gilt jetzt auch.
- Im übrigen Einzelhandel gilt bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping mit Maske. Über dieser Inzidenz müssen die Geschäfte schließen. Das Abholen bestellter Waren bleibt möglich. Das gilt zurzeit auch für Lippe.
- Privat darf ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person zusammenkommen, öffentlich wie in der eigenen Wohnung. Ausnahmen gibt es für das Umgangsrecht. Bei Trauerfeiern dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.
- Sport in der Gruppe darf nur im Freien ausgeübt mit maximal zwei Personen oder mit den Menschen aus dem eigenen Haushalt. Kontaktloser Gruppensport ist für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen zu fünft möglich.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können mit einem negativen Test, nicht älter als 24 Stunden, besucht werden.
- Die Gastronomie ist geschlossen. Lieferdienste sind möglich. Gaststätten dürfen für Fernfahrer, die beruflich unterwegs sind, öffnen.
- Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FPP2-Maske erlaubt. Wer zum Friseur oder zur Fußpflege möchte, benötigt zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest.
- In Schulen muss zweimal in der Woche ein Selbsttest gemacht werden. Bei einer Inzidenz über 100 muss in den Wechselunterricht gegangen werden. Bei einer Inzidenz über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen muss in den Distanzunterricht gegangen werden. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen.
- Ab einer Inzidenz von 165 müssen auch die Kindertageseinrichtungen und ähnliche Betreuungsangebote schließen. Unter welchen Bedingungen eine Notbetreuung zulässig ist, ist noch unklar. Das muss das Land regeln.
- Wer im Homeoffice arbeiten kann, muss das jetzt tun, wenn keine privaten Gründe dagegensprechen. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, wenn es betrieblich möglich ist. Das dürfte jeden Bürojob betreffen.
Die Regelungen treten dann außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter die jeweils geltenden Werte von 100, 150 oder 165 gesunken ist.