Die Bauverwaltung des Kreises Lippe hat eine Entscheidung gefällt. Vier Häuser, die an der Straße Am Mühlenbach neu gebaut worden sind, müssen „zurückgebaut“ werden. Sie sind bis zu 53 Zentimeter zu hoch.
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Am Mühlenbach: Antrag auf Änderung abgelehnt
Die Höhe der zu hoch gebauten Häuser an der Straße am Mühlenbach bleibt illegal. Der Hochbau und Planungsausschuss der Gemeinde hat sich mehrheitlich gegen die Änderung des Bebauungsplans entschieden. Nur die Vertreter der FDP wollten dem Antrag folgen.
WeiterlesenKreis weist Vorwürfe zurück
Die Kreisverwaltung bestreitet, Einfluss auf die beantragte Änderung des Bebauungsplans „Königskamp“ auszuüben. Der soll auf Wunsch von Antragstellern geändert werden, um die an der Straße am Mühlenbach in Schuckenbaum zu hoch gebauten Häuser zu legalisieren. Die Gemeindeverwaltung und auch die politischen Parteien im Gemeinderat lehnen eine Änderung strikt ab.
WeiterlesenZu hohe Häuser sollen legal werden
Es wird ein weiterer Versuch unternommen, die an der Straße Am Mühlenbach zu hoch gebauten Häuser zu legalisieren. Dieser Versuch wird offenbar von der Verwaltung des Kreises Lippe gestützt. Die Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag auf Änderung abzulehnen.
WeiterlesenAm Mühlenbach: Neuer Antrag auf Änderung
An der Straße Am Mühlenbach sind mehrere Häuser zu hoch gebaut worden. Jetzt sollen die Baupolitiker des Gemeinderates zum zweiten Mal über eine Bebauungsplanänderung für diese Häuser befinden. Ein Antrag auf Änderung des für die Häuser gültigen Bebauungsplans liegt offensichtlich vor.
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